
Baden-Baden, 09.12.2025
Am 6. Dezember 2025 veranstaltete der Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) Landesverband Baden-Württemberg e.V. eine fokussierte Zoom-Veranstaltung für Neumitglieder und Wiedereinsteiger in den Heilpraktikerberuf. Ziel der Veranstaltung war es, neuen und wiederkehrenden Kolleginnen und Kollegen einen umfassenden Überblick über die entscheidenden Grundlagen für einen erfolgreichen und vor allem rechtssicheren Praxisstart zu geben. Der Vormittag bot eine kompakte Wissensvermittlung zu den wichtigsten gesetzlichen, ethischen und unternehmerischen Aspekten der Praxisführung.
Das Fundament der Heilpraktikertätigkeit: Gesetzliche und ethische Pflichten
Ein solides Verständnis der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern das strategische Fundament für eine vertrauenswürdige und langfristig erfolgreiche Praxis. Wer die Spielregeln kennt, kann sich sicher auf dem Spielfeld bewegen und das Vertrauen seiner Patienten gewinnen und erhalten.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausübung der Heilkunde bildet das bundesweit geltende Heilpraktikergesetz (HeilprG). Es definiert klare Voraussetzungen für die Zulassung: Ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss und das erfolgreiche Bestehen einer schriftlichen sowie mündlich-praktischen Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt. Hierbei wird zwischen der Erlaubnis für allgemeine Heilpraktiker und jener mit einer sogenannten Teilzulassung wie dem Schwerpunkt Psychotherapie unterschieden. Mit dem Erhalt der Erlaubnisurkunde beginnt die Verantwortung, die Tätigkeit im Einklang mit den Gesetzen auszuüben. Dazu gehört auch die gesetzliche Meldepflicht, wonach Änderungen wie ein Praxisumzug dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen sind.
Die sechs zentralen Berufspflichten sind die Grundpfeiler einer professionellen Praxisführung:
Neben diesen Pflichten des Behandlers definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB §630) klare Patientenrechte. Dazu gehören das Recht auf umfassende Aufklärung, das Recht auf Einsicht in die Patientenakte sowie der Anspruch auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern.
Besonders die Dokumentations- und Aufklärungspflicht sind im Praxisalltag von zentraler Bedeutung. Sie schützen nicht nur den Patienten, sondern auch den Behandler im Falle von Unklarheiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist für Patientendokumentationen beträgt gesetzlich mindestens 10 Jahre. Eine sorgfältige und systematische Ablage ist daher unerlässlich.
Nachdem die grundlegenden Pflichten geklärt sind, rücken die unternehmerischen Aspekte der Praxisführung in den Fokus.
Unternehmerische Kompetenz: Von der Abrechnung bis zur Absicherung
Neben der fachlichen Expertise ist unternehmerisches Wissen für den nachhaltigen Erfolg einer Heilpraktikerpraxis entscheidend. Insbesondere die Themen Abrechnung und Versicherungen erfordern von Beginn an eine klare Strategie und sorgfältige Planung, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
Bei der Honorargestaltung und Abrechnung herrscht oft Unsicherheit, da es keine verbindliche Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) gibt. Die Honorare sind frei verhandelbar. Umso wichtiger ist es, absolute Transparenz gegenüber den Patienten zu schaffen. Kommunizieren Sie Ihre Gebühren und die enthaltenen Leistungen vor Behandlungsbeginn klar und unmissverständlich und nutzen Sie einen Behandlungsvertrag. Klären Sie Patienten, insbesondere gesetzlich versicherte, darüber auf, ob und in welcher Höhe eine Kostenerstattung durch ihre Kasse möglich ist. Um hier von Anfang an Professionalität zu gewährleisten, empfiehlt der FDH eine Fortbildung zur korrekten Rechnungsstellung.
Die Absicherung der Praxis durch die richtigen Versicherungen ist ein weiterer kritischer Erfolgsfaktor. An erster Stelle steht hier die Berufshaftpflichtversicherung, deren Abschluss vor Aufnahme der Tätigkeit ESSENTIELL ist.
Darüber hinaus sind eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schäden in den Praxisräumen (z. B. ein Patient stürzt im Wartezimmer) und weitere Absicherungen im Rahmen eines Praxisschutzes (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder für den Gewerbeinhalt) dringend zu empfehlen. Fundamental für den sicheren Praxisbetrieb ist zudem die strikte Einhaltung der geltenden Hygienestandards. Dies umfasst regelmäßige Schulungen, wie die Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen alle 2-4 Jahre, sowie die Beachtung landesspezifischer Vorschriften, wie beispielsweise den Hygiene-Sachkundenachweis in Hessen.
Der FDH als starker Partner: Vorteile und Ressourcen für Mitglieder
Gerade in der Gründungsphase und im Praxisalltag ist ein starker Partner an der Seite Gold wert. Der FDH versteht sich als unverzichtbare Stütze und schlagkräftige Interessenvertretung für alle Heilpraktiker in Baden-Württemberg. Eine Mitgliedschaft bietet weit mehr als nur einen Ausweis – sie ist ein Bekenntnis zur Professionalität und eine Investition in den eigenen Erfolg.
Die konkreten Vorteile einer Mitgliedschaft im FDH sind vielfältig:
Besonders im Hinblick auf die gesetzliche Fortbildungspflicht bietet der FDH unschätzbare Unterstützung. Das umfangreiche Seminar- und Online-Angebot stellt sicher, dass Mitglieder fachlich und rechtlich stets auf dem neuesten Stand bleiben – sei es bei Updates zur Abrechnung, neuen rechtlichen Rahmenbedingungen oder innovativen Therapietechniken.
Vom Wissen zur Praxis: Der erste Patientenkontakt
Der Verband unterstützt Mitglieder nicht nur bei rechtlichen und administrativen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung des Praxisalltags. Dieser besteht aus wiederkehrenden Aufgaben wie Terminmanagement, sorgfältiger Dokumentation nach jeder Sitzung und korrekter Rechnungsstellung. Der erste Termin legt dabei den Grundstein für eine vertrauensvolle Patientenbeziehung und folgt idealerweise einem strukturierten Ablauf:
Um den Start zu erleichtern und typische Hürden zu umschiffen, fasst die folgende Tabelle die wichtigsten Handlungsschritte und zu vermeidenden Fehler zusammen:
| Checkliste für den Start | Häufige Fehler vermeiden |
| Erlaubnisschreiben vom Gesundheitsamt einholen | Ohne Berufshaftpflichtversicherung starten |
| Berufshaftpflichtversicherung abschließen | Unzureichende oder lückenhafte Dokumentation führen |
| Mitgliedschaft im FDH beantragen | Behandlungen ohne spezialisierte Ausbildung anbieten |
| Behandlungsverträge & Anamnesebögen erstellen | Falsch abrechnen oder unklare Gebühren kommunizieren |
| Ein lückenloses Dokumentationssystem aufbauen | Zu viele Termine planen und ins Burnout geraten |
| Praxissoftware für Termine & Rechnungen einrichten | Keine professionellen Grenzen zu Patienten setzen |
| Hygienestandards in der Praxis implementieren | Die Bedeutung der eigenen Psychohygiene unterschätzen |
Fazit und Ausblick
Die Informationsveranstaltung für Neumitglieder und Wiedereinsteiger war ein voller Erfolg und hat gezeigt, wie groß der Bedarf an praxisnaher und verlässlicher Orientierung ist. Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und ihre interessanten Fragen, die zu einem regen Austausch beigetragen haben.
Wir ermutigen alle Interessierten und Mitglieder, die vom Verband bereitgestellten Ressourcen aktiv zu nutzen. Für weiterführende Informationen, persönliche Beratung und kommende Veranstaltungen besuchen Sie unsere Verbandswebseiten unter www.fdh-bw.de
Der FDH steht Ihnen als starker Partner zur Seite.
Gesundheit für Generationen

Baden-Baden, 08.12.2025
Die Wissenschaftlichkeit der Homöopathie – Tradition und moderne Forschung im Einklang
Seit über 200 Jahren begleitet die Homöopathie Patientinnen und Patienten auf ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Lebensqualität. Was als ärztliche Kunstlehre Samuel Hahnemanns begann, ist heute ein eigenständiges, gut dokumentiertes Therapiesystem mit wachsender wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Immer mehr Forscherinnen und Forscher widmen sich den Wirkmechanismen homöopathischer Arzneien, ihrer klinischen Wirksamkeit und ihrer Bedeutung im integrativen Gesundheitswesen.
Moderne Studien aus Pharmakologie, Systembiologie und Nanowissenschaft liefern neue Ansätze zur Erklärung homöopathischer Phänomene. Die Forschung bewegt sich dabei zunehmend weg von rein chemischen und hin zu biophysikalischen Modellen: Untersuchungen zu Nanostrukturen, Wasserstoffbrückenbindungen und Resonanzphänomenen zeigen, dass potenzierte Substanzen messbare Veränderungen tragen können. Diese Erkenntnisse eröffnen neue Perspektiven für die Grundlagenforschung und regen einen offenen wissenschaftlichen Diskurs an.
Zahlreiche klinische Beobachtungsstudien und Patientenbefragungen belegen zudem den hohen Nutzen der Homöopathie im Praxisalltag. Patientinnen und Patienten berichten über nachhaltige Besserungen, mehr Wohlbefinden und eine gestärkte Selbstregulationsfähigkeit des Körpers. Diese Erfahrungen werden heute zunehmend mit modernen Forschungsmethoden erfasst und in Qualitätsstudien überprüft.
Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft die Arzneimittelsicherheit und Qualität homöopathischer Präparate. Nur bei Präparaten mit Arzneimittelstatus ist gewährleistet, dass höchste Qualitätsstandards eingehalten werden – von der Herstellung bis zur Überwachung durch pharmazeutische Unternehmer. Diese müssen die Unbedenklichkeit der Arzneien nachweisen und unterliegen der Kontrolle der zuständigen Behörden. Besonders die Hersteller in Baden-Württemberg sichern durch sorgfältige Qualitätsprozesse die hohe Reinheit und Konsistenz ihrer Produkte.
Darüber hinaus ist die Wissenschaftlichkeit homöopathischer Arzneimittel rechtlich und strukturell verankert. Die wissenschaftlichen Zulassungskommissionen C, D und E sowie die Homöopathische Arzneibuchkommission gewährleisten, dass die Kriterien aus Pharmakologie, Pharmazie, Biostatistik und Toxikologie beachtet werden. In diesen Gremien arbeiten neben Vertreterinnen und Vertretern der homöopathischen Anwendung mehrheitlich Hochschullehrende mit, die die wissenschaftliche Fundierung und Qualitätssicherung sicherstellen.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V., setzt sich ausdrücklich für den Erhalt dieser hohen Standards und für die Sicherstellung der Arzneimittelqualität in der Homöopathie ein. Der Verband betont, dass die Homöopathie ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen, patientenorientierten Heilkunde bleibt – einer Medizin, die Wissenschaft, Empirie und Individualität miteinander verbindet.
Die Homöopathie lädt zur interdisziplinären Zusammenarbeit ein – zwischen Naturwissenschaft, Medizin und Erfahrungsheilkunde – und leistet so einen wertvollen Beitrag für eine Medizin der Zukunft: wirksam, nachhaltig und menschlich.

Sehr geehrter Herr Minister Lucha,
gerade ist die sehr informative und auch vielseitige Landesgesundheitskonferenz zuende gegangen. Wir schätzen Ihre Einladung zu dieser Veranstaltung sehr und gerne möchte ich mich dafür bedanken.
Heute wende ich mich an Sie als jemand, der seit vielen Jahren persönliche Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gesammelt hat. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie eindringlich, den Antrag, der auf dem kommenden Parteitag zur Abstimmung steht, mit größter Sorgfalt zu prüfen.
Der Antrag VR‑02 des KV Berlin‑Schöneberg sowie der Änderungsantrag des Bundesvorstandes betreffen nicht nur die Frage der Erstattung homöopathischer Leistungen durch die Krankenkassen.
Sie greifen darüber hinaus in den sogenannten Binnenkonsens des Arzneimittelrechts ein – und damit in die Zukunft der besonderen Therapierichtungen insgesamt: Homöopathika, Anthroposophika und Phytotherapeutika.
Eine Entscheidung über diese Anträge hätte weitreichende Folgen für Patientinnen und Patienten, für Behandlerinnen und Behandler sowie für die Vielfalt unseres Gesundheitssystems. Ich bitte Sie daher, die Tragweite dieser Beschlüsse sorgfältig abzuwägen und die Bedeutung dieser traditionsreichen Arzneimittel für viele Menschen in Ihre Überlegungen einzubeziehen.
Über eine mögliche Streichung der Satzungsleistungen der GKV ist bereits mehrfach diskutiert worden – nicht nur in Ihrer Partei, sondern auch innerhalb der SPD. Bislang hat sich dafür jedoch keine Mehrheit gefunden, weder in der Politik noch in der Bevölkerung. Letztere hat sich mit eindrucksvollen Aktionen bis hin zu im Bundestag zugelassenen Petitionen klar dagegen ausgesprochen.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum dieses Thema nun erneut in Ihrer Partei aufgegriffen wird. Spiegelt sich der Wunsch einer großen Mehrheit der Bevölkerung denn gar nicht wider? Welcher konkrete Gewinn wäre damit verbunden – Kostenersparnis sicher nicht. Und eine Beschränkung auf rein evidenzbasierte Leistungen? Die GKV haben durchaus einen Spielraum, auch nicht-evidenzbasierte Leistungen zu erstatten. Würde dies nicht vielmehr zu einer Ungleichbehandlung therapeutischer Verfahren führen?
Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die umfassende Bedeutung des Begriffs „Evidenz“. Er umfasst neben der klinischen Forschung (externe Evidenz) gleichwertig die ärztliche Erfahrung (interne Evidenz) sowie die Patientenpräferenz. Alle drei zusammen bilden die Grundlage der Integrativen Medizin, die im Gesundheitswesen angestrebt wird.
Akute Gefahr für die besonderen Therapierichtungen Mein wichtigstes Anliegen betrifft die geplanten Eingriffe in den Binnenkonsens des Arzneimittelrechts. Dieser regelt die Zulassung von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen wie Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Der besondere Zulassungsschutz wurde bewusst geschaffen, um diese Heilmittel vor dem Aussterben zu bewahren, da das einseitige Studiendesign der RCT wesentliche Aspekte wie die Interaktion zwischen Behandler und Patient sowie die individuelle Ausrichtung der Therapie nicht berücksichtigt. Diese Therapien sind erfahrungsbasiert und über Jahrhunderte erfolgreich angewendet worden – andernfalls wären sie längst verschwunden.
Der Gesetzgeber hat daher festgelegt, dass bei der Zulassung dieser Arzneimittel die medizinische Erfahrung und die Expertise von Fachkommissionen beim BfArM maßgeblich sind. Diese Kommissionen beziehen Historie, Monographien und die Plausibilität jahrhundertelanger Anwendungen in ihre Bewertung ein. Würde der Binnenkonsens abgeschafft, könnten diese Heilmittel nicht mehr als Arzneimittel zugelassen werden – das Ende einer bewährten Erfahrungsmedizin in Deutschland.
Folgen für alle Beteiligten
Ist dies wirklich im Sinne Ihrer Partei? Im Sinne der Betroffenen und eines großen Teils der Bevölkerung sicher nicht.
Blick über den Tellerrand International werden diese besonderen Therapierichtungen unter dem Begriff „Traditionelle Medizin“ gefördert. In Europa sind sie als Arzneimittel zugelassen und unterliegen dem europäischen Arzneimittelbuch. Eine deutsche Sonderregelung würde den freien Warenverkehr behindern und zusätzliche Bürokratie schaffen. Die WHO setzt sich im Rahmen von TCIM aktiv dafür ein, traditionelle Heilweisen weltweit im Gesundheitssystem zu verankern – ohne sie wäre die Versorgung großer Teile der Weltbevölkerung nicht möglich.
Und was geschieht in Deutschland? Parteien erwägen, diese Heilweisen aus dem Gesundheitssystem zu entfernen – und damit einen wertvollen Schatz zu vernichten, der hier seine Wurzeln hat.
Mein Appell Bitte wägen Sie sorgfältig ab: Was ist der Nutzen, diese traditionsreichen Therapien aus dem Gesundheitssystem zu entfernen? Überwiegen nicht die negativen Konsequenzen für Patienten, Behandler, Apotheken, Hersteller – und letztlich auch für Ihre Partei, deren Wählerinnen und Wähler den natürlichen Heilweisen vielfach sehr aufgeschlossen gegenüberstehen?
Ich vertraue auf Ihr Urteilsvermögen und bitte Sie, diese Aspekte in Ihre Entscheidung einzubeziehen. Über eine persönliche Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit herzlichen Grüßen,
Franca Rauscher
1. Vorsitzende
Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde und Befürworter der Homöopathie
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. – Bundesverband, Maarweg 10, 53123 Bonn informiert über nachstehenden Sachverhalt und bittet um Beteiligung an einer Briefaktion (bitte Anhang beachten)
Angriff gegen Homöopathie geht weiter: jetzt wieder einmal die Partei der Grünen
Die Versuche politischer Parteien, Homöopathie abzuschaffen, gibt es ja schon seit einigen Jahren. Sie sind jedes Mal dank vieler Proteste aus der Bevölkerung ins Leere gelaufen. In der letzten Zeit allerdings häufen sich diese Versuche auffällig: Zunächst die Grünen mit Anträgen 2019 und 2025 auf ihren Bundesdelegiertenkonferenzen. Dann der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit einer Gesetzesinitiative 2024 und im Anschluss seine Partei SPD auf ihrem Bundesparteitag im Juni 2025.
Gegen alle diese Anträge haben wir als FDH-Bundesverband zusammen mit anderen Berufs-/Fachverbänden und Organisationen Protestaktionen gestartet. Sie waren alle insoweit erfolgreich, als dass die Anträge nicht behandelt wurden, also nicht zu einem Beschluss geführt haben. Das ist im politischen Betrieb schon ein kleiner Erfolg.
Aktuell wärmt nun ein Landesverband der Grünen/Berlin den „kalten Kaffee“ wieder auf. Für ihre 51. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) vom 28.-30.November 2025 liegt ein Antrag vor, homöopathische und anthroposophische Arzneien aus der Erstattung der GKV zu nehmen. Soweit deckt sich das mit den früheren Anträgen von Grünen und SPD.
Akute Gefahr für die besonderen Therapierichtungen
Nun wird der Feldzug allerdings ausgeweitet: Homöopathika und Anthroposophika sollen ihren Arzneimittelstatus verlieren. Gut getarnt für alle, die nicht mit den Feinheiten des Arzneimittelrechts vertraut sind.
Der Trick im vorliegenden Antrag heißt „Binnenkonsens“. Vereinfacht gesagt regelt er im deutschen Arzneimittelrecht das Zulassungsverfahren für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, unter die Homöopathie, Anthroposophie und auch Phytotherapie fallen. Sie stehen unter einem besonderen Zulassungsschutz. Bei ihrer Zulassung als Arzneimittel werden anstelle wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise die medizinische Erfahrung und die Aussage einer Expertengruppe (Kommission) zu den Besonderheiten dieser Therapierichtungen (Historie, Monographien, Plausibilität der Anwendung etc.) herangezogen.
Wird dieser Binnenkonsens abgeschafft, können diese Heilmittel nicht mehr als Arzneimittel zugelassen werden, da hierbei der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit eine Voraussetzung ist.
Folgen für Behandler, Patienten, Apotheken und Hersteller:
Damit ist keine Verordnung mehr möglich, Therapiefreiheit wird gefährdet, Patienten verlieren Therapiewahl, Apotheken die Beratung (Gefährdung des Patientenschutzes), die Nachfrage bei den Herstellern schwindet (Verlust von Familienbetrieben und Arbeitsplätzen). Und die Heilmittel selbst: landen als Nahrungsergänzungsmittel ohne Gesundheitsbezug (da nur möglich mit Wirksamkeitsnachweis!) im Drogeriemarkt.
Mehr Kahlschlag an traditionellen Heilweisen geht eigentlich kaum noch und das in Deutschland, der Wiege der Naturheilkunde. Und das angesichts der weltweiten Bemühungen der WHO, Traditionelle Medizin zu fördern und zu erhalten.
Was können wir tun?
Der FDH-Bundesverband und andere Verbände hatten vor, wiederum mit einer großen Organisation „Weil`s hilft“ eine Briefaktion an die Landesverbände der Grünen zu schicken, da diese die Delegierten für deren BDK stellen.
Leider hat das zunächst technisch nicht geklappt, bei der Organisation gab es Umsetzungsprobleme. Nun klappt die Technik, aber der Vorgang hat sich wohl verkompliziert. Viele aus der Kollegenschaft haben schon signalisiert, dass sie nicht zurechtkommen.
Deshalb startet der FDH mit anderen Berufsverbänden eine eigene Briefaktion.
Ablauf:
1. Im Anhang ein Brief, der verwendet werden kann. Er kann direkt in Ihre/Eure Email kopiert werden, dann mit Namen versehen.
Betreff: Bitte um kritische Bewertung des Antrags VR-02 gegen Homöopathie
2. Per E-Mail an den Landesverband der Grünen, im eigenen Bundesland.
Adressliste im Anhang
3. Weiterverbreiten in der Kollegenschaft, bei Patienten, bei Freunden der traditionellen Heilmittel, dazu darf dieses Schreiben nebst Anhängen verwendet werden.
Bitte zahlreich mitmachen, denn die Menge macht Eindruck in der Politik!
Wir zählen auf Euch
Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.- Bundesverband
Bundesvorstand
Anhang:
Brief zum Kopieren
Liste der E-Mail-Adressen der Landesverbände
Hier zum Nachlesen der Link auf den Antrag zur BDK der Grünen:
antraege.gruene.de/51bdk/keine-erstattung-homoopathischer-leistungen-durch-gesetzliche-krankenk-57811

Am 8. und 9. November tagten in der Bundesgeschäftsstelle in Bonn die Landesleiterinnen und Landesleiter des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH). Auf der 206. Landesleiterversammlung wurden richtungsweisende Entscheidungen für die zukünftige Arbeit des Verbandes getroffen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die finanzielle Stabilität, die Weiterentwicklung der Verbandsstrukturen sowie Maßnahmen zur Sicherung der hohen Qualitätsstandards im Berufsstand.
Nach intensiver Diskussion über die Finanzierung des Gesamtverbandes beschlossen die Delegierten eine Anpassung der Beitragsstruktur. Damit sollen die Landesverbände gestärkt und ihre Handlungsmöglichkeiten vor Ort erweitert werden – insbesondere im Bereich Aus- und Fortbildung. Zugleich wurde die Entwicklung eines nachhaltigen Gesamtkonzepts für die Verbandsfinanzen eingeleitet, um die Arbeitsfähigkeit auf allen Ebenen langfristig zu sichern.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Qualität und Zukunftsfähigkeit der Heilpraktikerausbildung. Der FDH bekräftigte sein Ziel, höchste Ausbildungsstandards zu wahren und moderne Bildungskonzepte zu integrieren. Zur zusätzlichen Stärkung der Patientensicherheit wird in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen ein umfassender Hygieneleitfaden erstellt.
Auch die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die fortschreitende Professionalisierung der internen Prozesse standen auf der Agenda. Kritisch thematisiert wurde zudem die zunehmend restriktive Erstattungspraxis einiger Krankenkassen. Der FDH kündigte an, sich weiterhin konsequent für die Interessen seiner Mitglieder und deren Patientinnen und Patienten einzusetzen.
Überschattet wurden die Beratungen vom Rücktritt eines langjährigen Vorstandsmitglieds. Der Verband würdigte dessen engagierte Arbeit und zeigte sich entschlossen, den eingeschlagenen Kurs der Professionalisierung fortzuführen.
Zentrales Ereignis der Landesleiterversammlung war die Nachwahl zur Position der zweiten Vizepräsidentin. Frau Michaela Kabbe vom FDH Landesverband Niedersachsen e.V. wurde mit großer Mehrheit gewählt. Zudem beriet die Versammlung über die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit, den geplanten Relaunch der Bundesverbands-Homepage sowie organisatorische Vorbereitungen für die Delegiertenversammlung am 20. Juni 2026 in Fulda.

Baden-Baden / Überlingen, 27.10.2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Mitgliederversammlung am 24.10.2025 in Überlingen Nußdorf, wurde durch die anwesenden Mitglieder eine moderate Beitragsanpassung zum 01.01.2026 beschlossen.
Begründung für die Beitragsanpassung:
• Die erste Beitragsanpassung seit 1989
• Diese Anpassung ist notwendig, um die bestehenden Leistungen – von Fortbildungen über Beratung bis hin zu neuen Projekten – langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln
• Allgemeine Preissteigerungen wirken sich auch auf den Fachverband aus
Folgende Beitragsanpassung wurde beschlossen:
• Der Reguläre Mitgliedsbeitrag erhöht sich um 5 Euro pro Monat auf 26 Euro
• Der Mitgliedsbeitrag für Erstmitglieder erhöht sich um 5 Euro pro Monat auf 19 Euro
Was dadurch möglich wird:
• Ausbau bestehender Projekte und Veranstaltungen
• Investitionen in Qualität und Infrastruktur
• Faire Honorare und Unterstützung für Mitwirkende
• Mehr Raum für neue Ideen und Kooperationen
In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam viel erreicht – oft mit begrenzten Ressourcen, aber umso mehr Engagement. Das wachsende Interesse zeigt: Unsere Arbeit bewegt.
Um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden ist jetzt der richtige Moment nachhaltige Schritte in die Zukunft zu gehen. Mit dieser moderaten Anpassung schaffen wir die Grundlage dafür, auch künftig mit Freude, Kraft und Wirkung gestalten zu können.
Wir danken euch herzlich für euer Vertrauen.
Franca Rauscher und Marco Haas

Baden-Baden / Überlingen, 27.10.2025
Sehr geehrte Mitglieder,
Auf seiner jährlichen Mitgliederversammlung zog der Landesverband Baden-Württemberg eine positive Bilanz des vergangenen Jahres und traf wegweisende Entscheidungen für die Zukunft. Im Zeichen seines 70-jährigen Bestehens präsentierte sich der Verband als dynamische und moderne Berufsorganisation, die aktiv in die Qualitätssicherung und die Förderung des Berufsstandes investiert.
Ein Höhepunkt des Jahres war der Heilpraktiker-Kongress in Baden-Baden, der mit einem neuen Besucherrekord, seinen Ruf als Europas führende Veranstaltung für Naturheilkunde untermauerte. Auch wirtschaftlich sendet der Verband starke Signale: Nach herausfordernden Jahren gelang eine finanzielle Trendwende, die das Geschäftsjahr mit einem positiven Ergebnis abschließen ließ.
Um die Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern und das hohe Niveau der Service- und Fortbildungsangebote weiter auszubauen, beschloss die Versammlung nach über 30 Jahren Beitragsstabilität eine moderate Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2026. Diese Investition soll die Finanzierung wichtiger Zukunftsprojekte in den Bereichen Digitalisierung, Nachwuchsförderung und Qualitätssicherung gewährleisten.
Auch die verbandseigene Heilpraktikerschule befindet sich auf Wachstumskurs und plant mit einer pädagogischen Neuausrichtung und einem Stipendienprogramm, aktiv in die Zukunft des Berufsstandes zu investieren.
Insgesamt blickt der Landesverband optimistisch nach vorn und nutzt das erfolgreiche Jubiläumsjahr als Impuls, um sich als starke, gestaltende Kraft für die Naturheilkunde und den Heilpraktikerberuf zu positionieren.

Baden-Baden, 28.10.2025
Nach nunmehr einem guten Jahr haben sich die Schulleiterinnen in den Schulablauf gut eingearbeitet.
Das Teilen der verschiedenen Aufgabengebiete läuft gut Hand in Hand. Die Entscheidung sich die Schulleitung zu teilen, einerseits mit einer jungen Kollegin deren Prüfungszeit noch nicht lange her ist und andererseits mit einer Kollegin deren Prüfung 20 Jahre her ist, erweist sich als gute Kombination.
Rückblick: Die Schülerzahl hat sich im vergangenen Jahr von 9 auf 14 erhöht. Für Januar 2026 sind schon Verträge unterzeichnet. Die Interessentenkontakte haben sich deutlich erhöht dieses Jahr, auffällig ist das es wieder mehr männliche Interessenten gibt, als die Jahre davor. Die Schülerzahl präsent vor Ort in Baden-Baden hält sich in etwa die Waage mit der ZOOM-Online Präsenz, die Nachfrage nach Präsenzunterricht steigt allerdings deutlich. Mehrere neue Dozenten wurden in den Unterricht eingeplant, die sehr gut bei den Schülern ankommen.
Die Schule hat sich dieses Jahr das erste Mal auf unserem Kongress mit einem eigenen Stand präsentiert, dies hat gute Resonanz gebracht und das werden wir weiter ausbauen. Auch die Mitarbeit unserer Schüler am Kongress werden wir wieder organisieren.
Wir möchten uns gerne hier bei den Kollegen bedanken, die uns empfehlen und uns schon einige Schüler vermittelt haben.
Ausblick: Im Moment überarbeiten wir, mit Hilfe der Geschäftsstelle den Bewerbungsprozess, den Schulvertrag und wir arbeiten gerade die Idee eines Stipendiums für die Ausbildung aus. Wir möchten die Schüler gerne mehr in die Verbandsarbeit bzw. ins Verbandsleben integrieren. Des Weiteren erarbeiten wir gerade ein neues Konzept für die 5-tägige Prüfungsvorbereitung. Dies ist einerseits der, seit zwei Jahren anderen Fragestellung bei der schriftlichen Prüfung geschuldet und andererseits ist uns beiden es sehr wichtig die Schüler schon sehr früh „ins sprechen zu bekommen“, deshalb werden wir versuchen dies auch schon im laufenden Unterricht zusammen mit unserem Dozententeam mehr zu fördern, dass unser Unterricht mehr weg vom Frontalunterrichten hin zum selbst erarbeiten bzw. selbst erklären, selbst herleiten gestaltet wird. Die Verknüpfung/Zusammenarbeit mit unserem Praxisjahr wird auch verstärkt werden.
Wir sind zuversichtlich, unsere Schülerzahl weiterhin erhöhen zu können und unsere 2-jährige Ausbildung attraktiver, konkurrenzloser zu gestalten um somit einen gut ausgebildeten Nachwuchs zu fördern.
Wir danken dem gesamten Vorstand für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Uns macht die Arbeit sehr viel Spaß. Lieben Dank.
Ellen Janßen und Christiane Bickel

Baden-Baden, 28.10.2025
Die Arbeitsgruppe für Öffentlichkeitsarbeit des FDH hat zentrale Schritte zur Stärkung der Mitgliedervorteile und zur Modernisierung der Kommunikation beschlossen. Mitglieder erhalten verbandsweit vergünstigte Fortbildungskonditionen; zugleich werden moderierte, mitgliederexklusive digitale Austauschkanäle in den Bezirken eingeführt. Ein einheitliches Kommunikationspaket macht die Vorteile der Mitgliedschaft transparent – von regionaler Beratung über bundesweite Vernetzung bis zu neuen, praxisnahen Formaten.
Ziel ist eine aktive, konsistente Kommunikation und eine moderne Vernetzung für Mitglieder.
Sehr geehrte Mitglieder,
vor einigen Jahren wurde sie eingeführt, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU.
Da wurde es Pflicht, einen Hinweis im Impressum der Webseite mit entsprechendem Link bereitzustellen, andernfalls drohte eine Abmahnung.
So sieht der Hinweis derzeit aus:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Nun ist es umgekehrt: Die OS-Plattform der EU wird zum 20. Juli 2025 eingestellt. Sollte danach der Hinweis mit Link noch auf der Webseite stehen, kann eine Abmahnung drohen.
Warum?
Ein Link bzw. Hinweis auf eine Streitschlichtungsplattform, die nicht mehr existiert, kann als eine Irreführung des Verbrauchers bewertet werden. Denn das würde einen Verstoß gegen das UWG darstellen.
Was tun?
Spätestens bis zum 20. Juli 2025 sollte der Text zur OS-Plattform samt Link aus dem Impressum genommen werden.
Was muss bleiben?
Die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) werden von den Änderungen nicht erfasst und bleiben bestehen.
Sie müssen also weiterhin aufgeführt sein:
Bei Teilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Bei Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis: Wer nicht an diesem Schlichtungsverfahren teilnimmt, braucht nur den Text zur Nichtteilnahme in seinem Impressum belassen.
Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
Die Datenerhebung mittels Online-Befragung finden Sie auf www.heilpraktiker.org bei News.
Der Link führt Sie dann in den internen Mitgliederbereich.
Dort können Sie das Schreiben des FDH-Bundesverbandes lesen, in dem sich auch der Zugang zum online-Fragebogen befindet.
Eigenblut ab D4 als Injektion und Blutabnahme zu diagnostischen Zwecken bleibt unverändert für Heilpraktiker erlaubt!
–> „Laboranalysen für Heilpraktiker gefährdet?“ – Artikel aus „Der Heilpraktiker“ Ausgabe 12/20 – 01/21
–> MTA-Reform-Gesetz – Stellungnahme U. Hilpert-Mühlig
–> Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) – Stellungnahme des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH)
–> Erneutes Urteil zur Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker/-innen – Ursula Hilpert-Mühlig, Präsidentin des FDH – Quelle: Der Heilpraktiker 10/2020
–> Interview mit Ursula Hilpert-Mühlig zu den Auswirkungen des GSAV auf die Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker – Quelle: Der Heilpraktiker 110/2019
–> Eigenbluttherapie – GSAV am 16.08.2019 in Kraft getreten – Auswirkung für Heilpraktiker – Interview mit Ursula Hilpert-Mühlig
–> Aktuelle Stellungnahme der AMK (Arzneimittelkommission) – Arne Krüger
–> Auszug aus Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 / Teil 1 Nr.30 vom 15.08.209 – Quelle: Verlag Bundesanzeiger
–> Aktuelle Stellungnahme FDH Bundesverband Juli 2019 – Ursula Hilpert-Mühlig
–> Eigenblut Information April 2019 – Quelle: Der Heilpraktiker 05/2019, Forum Gesundheitspolitik
–> Aktuelle Stellungnahme FDH Bundesverband April 2019 – Ursula Hilpert-Mühlig
Artikel Forum – Recht zum Masernschutzgesetz, Quelle: Der Heilpraktiker Ausgabe 03/2020
–> Entscheidung Thema „Sektorale Heilpraktikererlaubnis“ – Quelle: Der Heilpraktiker Ausgabe 11/2019 – Forum Recht
–> Mitgliederinformation zum Thema Sektorale Heilpraktiker*innen für Osteopathie